Der ÖbVI

-Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur- (ÖbVI)

 
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind freiberuflich tätige Ingenieure, die nach einem Fachhochschul-, Hochschul- oder Univesitätsstudium, einer staatlichen Laufbahnprüfung und nach mehreren Jahren praktischer Berufserfahrung durch das Land Thüringen zu bestimmten hoheitlichen Vermessungsarbeiten bestellt werden. Ein ÖbVI hat einen Amtssitz und einen Amtsbezirk, der durch den Freistaat Thüringen festgelegt wird.
 
Ein ÖbVI bzw. seine Meßbefugten führen Vermessungsarbeiten an Flurstücken aus. Sie sind die einzige Stelle die Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen durchführen dürfen, ausgenommen sind Flurbereinigungsgebiete und Landesstraßen, diese können durch Flurneuordnungsämter bzw. der Katasterbehörde durchgeführt werden. Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) und dessen Dienststellen führen diese Tätigkeit nur noch in Ausnahmefällen aus.
 
Die Vergütung eines ÖbVI erfolgt nach Landesrecht - Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 08.12.2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.01.2017.

 

ÖbVI - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Heiko Eckardt Dipl.-Ing.(FH)
 -  Werrastraße 11 - 98617 Meiningen    -   +49 36 93 47 86 33   -    Email an den ÖbVI
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